Klasse A
Krafträder mit
-Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Symmetrisch angeordneten
Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei
Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung
Bei zweijährigem
Vorbesitz der
Klasse "A2" nur
praktische, aber
keine theoretische
Prüfung
erforderlich.
Einschluss:
AM
A1
A2
Mindestalter:
20 Jahre bei
Aufstieg von
"A2" auf "A"
21 Jahre für
Trikes
24 Jahre für
Krafträder
beim
Direkterwerb