Klasse L
Zugmaschinen
- für land- und forstwirt-
schaftliche Zwecke
- bbH max 40 km/h
- mit Anhängern darf
max. 25 km/h gefahren
werden.
Selbstfahrende Arbeits-
maschinen, selbstfahrende
Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderfahrzeuge
mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkung
Mindestalter
16 Jahre